Freitag, 29. Januar 2016

Abwehrmechanismus: Ungeschehen- oder Wiedergutmachen, magisches Denken und rituelles Handeln

Ungeschehen- oder Wiedergutmachen, magisches Denken und rituelles Handeln (mittleres Integrationsniveau)


Religiös motivierte Rituale haben nicht selten für die, die sie ausüben, den psychologischen Vorteil, sich nicht völlig passiv und hilflos irgendwelchen äußeren oder inneren Mächten ausgeliefert fühlen zu müssen, sondern (auch motorisch) aktiv etwas tun und – v. a. wenn eine magische Komponente hinzukommt – etwas bewirken zu können, z. B. eine Gottheit zu versöhnen und gewogen zu stimmen. Auch Zwangshandlungen werden psychodynamisch u. a. damit erklärt, dass sie einem magischen und rituellen Zweck dienen. Durch an sich unsinnige Handlungen, die aber mit ritueller Notwendigkeit und Regelmäßigkeit ausgeführt werden, sollen unbewusst – so die Theorie – schuldbesetzte Fantasien, Impulse oder Handlungen ungeschehen oder wiedergutgemacht werden.

Funktion von Ungeschehen- oder Wiedergutmachen, magischem Denken und rituellem Handeln: 

Zwangshandlungen sollen aus psychodynamischer Sicht v. a. ein übermächtiges und rigoroses Über-Ich (nach Schultz-Hencke die Verinnerlichung übermäßiger erzieherischer Härte) beschwichtigen. Wenn sich der Zwangsneurotiker 25-mal am Tag die Hände wäscht, kann er sich vorübergehend von Schuld reingewaschen fühlen und seine Angst, z. B. vor Strafe, mildern.

Dysfunktionalität von Ungeschehen- oder Wiedergutmachen, magischem Denken und rituellem Handeln: 

Abgesehen vom Eindruck zeitraubenden Unsinns belasten Zwangsrituale oft die Gesundheit (ständiges Händewaschen kann z. B. zu einem Kontaktekzem führen) sowie die sozialen und Arbeitsbeziehungen des Patienten. Im Extremfall engen sie das Denken und Handeln so stark ein, dass die Anforderungen des Alltags nicht mehr bewältigt werden können.  

1 Kommentar: